Hilfe für Senioren und Seniorinnen mit Pflegegrad
Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft
Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit geringem Leistungsumfang sind besondere Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie können beispielsweise bei der Reinigung der Wohnung oder der Kleidung, beim Kochen, oder beim Einkaufen behilflich sein. Anbieter sind vor allem Nachbarinnen und Nachbarn, Freunde und Bekannte aber auch zum Beispiel im Rahmen von Minijobs beschäftigte Reinigungskräfte. Gleichzeitig ist der Umfang der Hilfen, die geleistet werden dürfen, begrenzt.
Pflegebedürftige können sich die Kosten für die Inanspruchnahme der Angebote von den Pflegekassen erstatten lassen (Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro nach § 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch, ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die landesrechtliche Anerkennung der Angebote. Diese Anerkennung erfolgt auf der Basis weniger Voraussetzungen in Form einer unbürokratischen Registrierung.
- Kleine Hilfe – Große Wirkung
Flyer des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Informationsfilm zu Mini-Angeboten in der Hauswirtschaft
Link zum Informationsfilm auf YouTube
Kontakt
Anfragen und Anträge zum Registrierungsverfahren richten Sie bitte an
Anne England
Mo.-Do von 9-12 Uhr
Tel.: +49 (651) 9494-839
Fax: +49 (651) 9494-711839
Anne.England(at)add.rlp.de
Für Beratungen im Registrierungsverfahren wenden Sie sich an
Marcus Bemsch
Telefon 06131 967-708
Telefax 06131 967-12708
Bemsch.Marcus(at)lsjv.rlp.de
Engagement- und Kompetenznachweis
Qualifikation durch Ehrenamt
Der Engagement- und Kompetenznachweis dokumentiert und zertifiziert ehrenamtliches Engagement und dient zur Anerkennung und Würdigung freiwillig geleisteter Tätigkeit.
Wer kann den Nachweis erhalten?
Jeder/jede Rheinland-pfälzische Bürger/in ab dem 14. Lebensjahr, der/die mindestens 80 Stunden im Jahr freiwillig ehrenamtlich engagiert ist.
Was wird dokumentiert?
Der Nachweis enthält die persönlichen Daten und dokumentiert Zeitraum, Art und Umfang des Engagements. Hat die ehrenamtlich engagierte Person während ihres Engagements Qualifikationen und Kompetenzen erworben, werden diese zusätzlich aufgeführt.
Wer stellt den Nachweis aus?
Eine autorisierte Person der Organisation oder Einrichtung, bei der die ehrenamtlich engagierte Person tätig ist. Falls erworbene Qualifikationen und Kompetenzen ermittelt und dokumentiert werden, muss die ausstellende Person durch ihre fachliche Eignung bzw. Tätigkeit innerhalb der Organisation dazu befähigt sein.
Wo erhält man die Blanko-Urkunden?
Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung versendet per Post die gewünschte Anzahl der Blanko-Urkunden.
Rufen Sie uns an (06131/16-4083) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (leitstelle(at)stk.rlp.de) – Wir sind gerne behilflich bei der Ausstellung der Engagement- und Kompetenznachweise!
Wie sind die Blanko-Urkunden zu bedrucken?
Um eine gute Lesbarkeit bzw. optisch gute Qualität zu erzielen, bitten wir Sie die Blanko-Urkunden mit dem PC zu erstellen und sie an einem Drucker auszudrucken.
Was passiert nun mit ihren bedruckten Urkunden?
Sie unterschreiben die Urkunden und versehen Sie mit einem Stempel Ihrer Initiative/Organisation. Anschließend schicken Sie uns die Urkunden, geschützt in einer Klarsichthülle, per Post zu an folgende Adresse:
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Gut versichert engagiert – Versicherungsschutz im Ehrenamt
Normalerweise haben die Vereine und Institutionen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen, durch die ihre Ehrenamtlichen abgesichert sind. Fragen Sie bei Beginn Ihrer Tätigkeit nach. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus die Freiwilligen gesetzlich pflichtversichert, die für bestimmte öffentliche-rechtliche Institutionen oder im Interesse der Allgemeinheit tätig werden. Nur diese stehen unter diesem besonderen Versicherungsschutz, andere Engagierte genießen diesen Versicherungsschutz leider nicht.
Bitte prüfen Sie, falls die Einrichtung, in der Sie aktiv sind, keinen Versicherungsschutz gewährleistet, ob Sie über die Sammel-Versicherung des Landes Rheinland-Pfalz abgesichert sind.
Zur informativen Broschüre klicken Sie bitte hier.
Für eine kurze Übersicht informieren Sie sich bitte hier.
Informationen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche Betreuer und Vormünder finden Sie hier.
Die Ehrenamtskarte RLP
Dank und Wertschätzung für ehrenamtlich Engagierte
Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden. Der Ministerrat hat am 29. April 2014 die Einführung einer Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz beschlossen.
Interaktiver Bereich zu den beteiligten Kommunen und den Vergünstigungen.